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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht - Kulanzrückstellungen

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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht

Kulanzrückstellungen

Kulanzrückstellungen

werden gebildet für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB).

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie oben erwähnte Elektrik-AG hat wie bereits erwähnt, eine Garantiezeit von einem Jahr vertraglich vereinbart. 15 Monate nach dem Kauf kommt nun ein Kunde mit einem kaputten Fernsehapparat und möchte das Gerät kostenfrei repariert bekommen. Wie ist die Lage, wie ist zu buchen?

Die Gewährleistungen mit rechtlicher Verpflichtung sind mit Ende der Garantiezeit abgelaufen. Nach dem Ende der Garantiezeit ist man zwar rechtlich nicht mehr verpflichtet die Reparatur für den Kunden kostenfrei vorzunehmen, handelsrechtlich ist man jedoch verpflichtet, eine Rückstellung zu bilden. Dies ist insbesondere deswegen der Fall, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse entscheidend sind, nicht die rechtlichen (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB). Wenn wegen des Wettbewerbsdrucks die Elektrik-AG sehr wohl den Kunden zufriedenstellen wird und die Reparatur nicht in Rechnung stellen wird, so tut sie dies aus wirtschaftlichen Gründen (wegen des Konkurrenzdrucks), nicht aus rechtlichen. Der Buchungssatz würde lauten:

Aufwand für Rückstellungen anKulanzrückstellungen.
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