Es entsteht ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert, wenn der gezahlte Kaufpreis für eine Tochterunternehmung größer ist als die Differenz aus Vermögensgegenständen und Schulden (beides zu Zeitwerten!). Man errechnet den derivativen Geschäftswert (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB) alsDerivativer GOF = gezahlter Kaufpreis – (Zeitwert Verm. ggst. - Zeitw. Schulden) = 8 – (0,5 +1,5 + 4,3 + 1,7 + 0,9 + 3,1 + 2,5 + 2 – 9,5)= 8 – (16,5 – ...