... Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Einspruch gegen diesen Verwaltungsakt einlegen (§ 356 II AO).Ein Verwaltungsakt, der schriftlich oder elektronisch erteilt wurde, ist mit einer Begründung zu versehen, wenn dies für sein Verständnis erforderlich ist (§ 121 I AO). Die Begründung ist allerdings nicht erforderlich, wenn die Finanzbehörde lediglich einem Antrag entspricht und der Verwaltungsakt nicht in die Rechte eines Anderen eingreift (§ 121 ...