... ist das Prinzip der Wertaufhellung, dass bei
IFRS in einem eigenen Standard geregelt ist (IAS 10 Ereignisse nach der Berichtsperiode). Es besagt, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, auch berücksichtigt werden, selbst dann, wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Bilanzerstellung bekannt werden. Hierbei sind allerdingswerterhellende Tatsachen undwertbegründende Tatsachenzu unterscheiden.Eine Sache ist werterhellend ...