ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung - Ablaufhemmung bei Steuervergehen gem. § 171 Abs. 7 AO

Kursangebot | Abgabenordnung | Ablaufhemmung bei Steuervergehen gem. § 171 Abs. 7 AO

Abgabenordnung

Ablaufhemmung bei Steuervergehen gem. § 171 Abs. 7 AO

Ablaufhemmung bei Steuervergehen gem. § 171 Abs. 7 AO

Diese Vorschrift zur Ablaufhemmung hat den Zweck, zu verhindern, dass bei Steuerhinterziehungen i.S.d. § 370 AO oder leichtfertigen Steuerverkürzungen nach § 378 AO die Festsetzungsverjährung eintritt, obwohl die Strafverfolgungsverjährung bzw. die Frist für die Verfolgung der Steuerordnungswidrigkeit noch nicht abgelaufen ist. Die Verjährungsfrist beträgt z.B. 15 Jahre in Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 - 6 AO (§ 376 Abs. 1 AO).

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1188 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Falltraining für Bilanzbuchhalter
  • Am 13.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • Dieses Falltraining umfasst 16 Stunden an 8 Abenden und dient der Vertiefung und Verfestigung der Prüfungsthemen anhand von Übungsfällen und Prüfungsschemata. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen Bilanzierung und Steuerrecht.
Jetzt teilnehmen