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Abgabenordnung - Berechnung der Festsetzungsfrist in der AO

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Abgabenordnung

Berechnung der Festsetzungsfrist in der AO

Berechnung der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist ist in der Klausur wie folgt zu prüfen bzw. bestimmen:

  • Beginn:
    • Grundsatz: § 170 Abs. 1 AO
    • Ausnahme (in der Klausur aber Regelfall!): §§ 170 Abs. 2 Nr. 1, 149 Abs. 1 S. 1 AO (+ § 38 AO) i.V.m. Einzelsteuergesetzen
  • Dauer: § 169 Abs. 2 Nr. 2 / S. 2 AO
  • Ende: § 108 Abs. 1 AO i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB (ggf. § 108 Abs. 3 AO und/oder § 171 AO)

Prüfungstipp

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Diesen dreistufigen Aufbau von Fristenprüfungen haben Sie bereits kennengelernt. Halten Sie sich stets daran, um in der Klausur keine Punkte zu verschenken.

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