ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung - Sachliche Zuständigkeit gemäß § 16 AO

Kursangebot | Abgabenordnung | Sachliche Zuständigkeit gemäß § 16 AO

Abgabenordnung

Sachliche Zuständigkeit gemäß § 16 AO

Sachliche Zuständigkeit gemäß § 16 AO

Durch die sachliche Zuständigkeit ergeben sich die Aufgaben, die eine Behörde zu erfüllen hat. Artikel 108 des Grundgesetzes regelt die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden. Er normiert die Aufteilung der Steuerverwaltung in die Bereiche der Bundes- und Länderfinanzverwaltung.

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt die Aufgabenverteilung innerhalb der Bundes- und Landesfinanzbehörden sowie zwischen den einzelnen Ober- und Unterbehörden (vgl. § 16 AO i.V.m. §§ 4, 5, 12, 17 FVG). Es handelt sich hierbei um die sog. funktionelle Zuständigkeit, welche eine Sonderform der sachlichen Zuständigkeit darstellt.

Verstöße gegen die sachlich-funktionelle Zuständigkeit führen im Allgemeinen nicht zur Nichtigkeit des steuerlichen Verwaltungsaktes nach § 125 Abs. 1 AO. Sie können allerdings korrigiert werden gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 AO beziehungsweise § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b AO.

Die sachliche Zuständigkeit einzelner Finanzämter kann durch Rechtsverordnung beschränkt und Aufgaben auf andere Finanzämter übertragen werden (vgl. § 17 Abs. 2 S. 3 FVG). Demnach erfolgt bei bestimmten Finanzämtern etwa die Verwaltung der Körperschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer zentralisiert.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1183 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Falltraining für Bilanzbuchhalter
  • Am 13.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • Dieses Falltraining umfasst 16 Stunden an 8 Abenden und dient der Vertiefung und Verfestigung der Prüfungsthemen anhand von Übungsfällen und Prüfungsschemata. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen Bilanzierung und Steuerrecht.
Jetzt teilnehmen