ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung für Bibus - Lösung Abgabenarten II

Kursangebot | Abgabenordnung für Bibus | Lösung Abgabenarten II

Abgabenordnung für Bibus

Lösung Abgabenarten II

Unter Abgaben versteht man alle kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen erhobenen Zahlungen.

Diese gliedern sich auf in

  •  Steuern,
  •  Gebühren und
  •  Beiträge.

Steuern sind in § 3 AO definiert. Sie sind

  •  Geldleistungen,
  •  keine besondere Gegenleistung für eine besondere Leistung,
  •  zur Erhebung von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen,
  •  zur Erzielung von Einnahmen
  •  allen auferlegt, die einen bestimmten Tatbestand erfüllen.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Hundesteuer.

Gebühren sind Abgaben, die für spezielle Einzelleistungen des Staates erhoben werden.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Müllabfuhrgebühren, Kanalanschlussgebühren, Gebühr zur Ausstellung eines Personalausweises.

Bei Beiträgen ist die Möglichkeit (und nur diese!) der Inanspruchnahme gegeben. Man muss also das Gut selbst nicht beanspruchen, die Verpflichtung zur Zahlung besteht hingegen sehr wohl.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

IHK-Beiträge, Krankenkassen-Beiträge, Straßenanliegerbeiträge.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1188 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die Präsentation in der mündlichen Prüfung
  • Am 10.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar gibt Ihnen CMA Natalia Menzel einen Überblick über die Vorbereitungen auf die mündliche Prüfung.
Jetzt teilnehmen