ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung (für Bibus) - Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

Kursangebot | Abgabenordnung (für Bibus) | Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

Abgabenordnung (für Bibus)

Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

Der Steuerpflichtige hat auf Verlangen dem Finanzamt gegenüber anzugeben, wer seine Gläubiger bzw. seine Zahlungsempfänger sind. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so sind die betreffenden Betriebsausgaben als auch Werbungskosten regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen (§ 160 AO).
Durch diese Vorschrift darf allerdings das Auskunftsverweigerungsrecht des § 102 AO, welches für bestimmte Berufsgruppen gilt, nicht eingeschränkt werden (§ 160 II AO).

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Online-Kurspaket Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1268 Videos, 4076 interaktiven Übungsaufgaben und 3091 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang Bibu FJ 26 & HP 26 - Steuerlehre (ESt) - Tag 9
  • Am 05.05.2025 ab 18:00 Uhr
  • Bereiten Sie sich effektiv und flexibel auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung vor! Unser umfassender Abendlehrgang bietet Ihnen die Möglichkeit, alle relevanten Themengebiete in einem strukturierten und praxisnahen Format zu erlernen.
Jetzt teilnehmen