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Abgabenordnung für Bibus - Fristen

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Abgabenordnung für Bibus

Fristen

Unter einer Frist versteht man einen abgegrenzten Zeitraum, nach dessen Ablauf eine bestimmte Rechtsfolge eintritt. Man unterscheidet zwei unterschiedliche Fristarten:

  • gesetzliche Fristen und
  • behördliche Fristen.

Bei den gesetzlichen Fristen ergibt sich die Fristdauer aus dem Gesetz.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenGesetzliche Fristen sind bspw. die Einspruchsfrist, die Steuererklärungsfrist und die Zahlungsfrist.

Behördliche Fristen hingegen werden durch eine Behörde festgesetzt.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenZu den behördlichen Fristen zählen die Aussetzungfrist, die Auskunftsfrist, die Frist zur Vorlage von Belegen und die Fristverlängerung.

Merke

Hier klicken zum AusklappenGesetzliche Fristen sind grundsätzlich nicht verlängerbar (= Ausschlussfristen), behördliche Fristen hingegen sind stets verlängerbar (§ 109 I AO), es sei denn es handelt sich um eine gesonderte Fristsetzung im Rahmen des Einspruchsverfahrens (§ 364 b II AO).
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