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Abgabenordnung (für Bibus) - Lösung Definition Verwaltungsakt

Kursangebot | Abgabenordnung (für Bibus) | Lösung Definition Verwaltungsakt

Abgabenordnung (für Bibus)

Lösung Definition Verwaltungsakt

An einen Verwaltungsakt werden nach § 118 S. 1 AO folgende Voraussetzungen gestellt:

  • hoheitliche Maßnahme,

  • durch eine Behörde getroffen,

  • die einen Einzelfall regelt,

  • auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ergehend und

  • unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltend.

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