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Abgabenordnung (für Bibus) - Lösung des Arbeitgebers

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Abgabenordnung (für Bibus)

Lösung des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber Lohnsteuerbeträge vom Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat (§ 42d I Nr. 1 EStG), so haftet er. Hierbei sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Gesamtschuldner.

Methode

Frage: wann hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten?

Antwort: dies ist dann der Fall, wenn er die Lohnsteuer nicht entsprechend der  Lohnsteuerabzugsmerkmale Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte berechnet hat oder wenn er bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht die Lohnsteuertabellen zugrunde gelegt hat, die für das jeweilige Jahr maßgeblich sind.
Wichtig ist, dass es hierbei auf ein Verschulden des Arbeitgebers nicht ankommt.

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