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Bilanz nach Handelsrecht - Derivater Geschäfts- oder Firmenwert

Kursangebot | Bilanz nach Handelsrecht | Derivater Geschäfts- oder Firmenwert

Bilanz nach Handelsrecht

Derivater Geschäfts- oder Firmenwert

Methode

Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist besonders, denn

  • er ist nicht abstrakt aktivierungsfähig und
  • muss aber trotzdem aktiviert werden (§ 246 I 4 HGB).

Es handelt sich um den Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis einer Unternehmung und der Differenz aus (Zeitwert von) Vermögen und Schulden dieser Unternehmung, sofern die Differenz positiv ist.

Beispiel

Die X-AG kauft die Y-AG, die über ein Vermögen von 5.000.000 € verfügt und Schulden von 2.000.000 € hat. Der Kaufpreis beträgt 10.000.000 €. Wie hoch ist der derivative Geschäftswert?

Da der eigentliche „Wert” der Y AG dann 5.000.000 – 2.000.000 = 3.000.000 € beträgt, ist der Kaufpreis von insg. 10.000.000 € gewissermaßen um 7.000.000 € „überhöht”. Diese 7.000.000 € bilden damit den derivativen Geschäftswert. Der derivative Geschäftswert ist also ein Maß dafür, wie sehr der Kaufpreis einer Unternehmung „überhöht” ist. Er findet seine Berechtigung darin, dass man offenbar positive Erwartungen für die Zukunft der gekauften Unternehmung hat, so dass sich der gewissermaßen überhöhte Kaufpreis rentieren wird. Gründe für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert liegen in:

  • Qualität des Managements

  • Kundenstamm

  • Image des gekauften Unternehmens und

  • positive Gewinnerwartungen für die Zukunft des gekauften Unternehmens.

Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (= derivativer Goodwill oder kurz auch einfach nur Goodwill oder auch Geschäftswert genannt) muss auf der Aktivseite der Bilanz angesetzt und in den folgenden Jahren abgeschrieben werden.

Merke

Vor der Einführung des BilMoG bestand ein Wahlrecht, den derivativen Goodwill zu aktivieren.

Nach Einführung des BilMoG besteht nun eine Aktivierungspflicht.
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