ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach Handelsrecht - Bewertung des Vermögens

Kursangebot | Bilanz nach Handelsrecht | Bewertung des Vermögens

Bilanz nach Handelsrecht

Bewertung des Vermögens

bibukurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


3012 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1188 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

4120 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3787 informative und einprägsame Abbildungen

This browser does not support the video element.

This browser does not support the video element.

Merke

Hier klicken zum AusklappenLEHRZIELE:
Sie sollen nach Durcharbeiten dieses Kapitels wissen, wie man einen Vermögensgegenstand oder eine Schuld in der Bilanz bewertet. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass Sie das Höchst- und das Niederstwertprinzip kennen sowie die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Weiter sollten Sie die einzelnen Verfahren der planmäßigen Abschreibungen kennen und entscheiden, wann (d.h. ob) eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist.

Im vorliegenden Kapitel Bewertung (= Bilanzierung der Höhe nach) behandeln wir die Frage, mit welchem Betrag eine Sache in die Bilanz Eingang findet.

This browser does not support the video element.

 

Merke

Hier klicken zum AusklappenWir reden also hier nur über Gegenstände, die nicht mit einem Bilanzierungsverbot belegt waren, bzw. bei denen vom existierenden Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde. Wenn nicht Gebrauch gemacht wurde vom Wahlrecht, so wird vielmehr die Gewinn- und Verlustrechnung angesprochen und nicht die Bilanz! Bei der Höhe des Ansatzes auf der Aktivseite existieren unterschiedliche Prinzipien

  • Höchstwertprinzip
     
  • Niederstwertprinzip.

Das Höchstwertprinzip besagt, dass ein Gegenstand höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden darf. Das Niederstwertprinzip hingegen greift, wenn der Gegenstand bereits aktiviert ist und beantwortet die Frage, wie man mit Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen) umgehen muss. Das Niederstwertprinzip (was ausschließlich zu möglichen außer(!)planmäßigen Abschreibungen führt) existiert in doppelter Ausführung:

  • strenges Niederstwertprinzip

    • gilt für das Umlaufvermögen (§ 253 IV 1 HGB) und
       

  • gemildertes Niederstwertprinzip

    • gilt für das Anlagevermögen (§ 253 III 5, 6 HGB).

Merke

Hier klicken zum AusklappenDas Höchstwertprinzip besagt auf der Passivseite, dass Verbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind (§ 253 I 2 HGB).
Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1188 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Intensivkurs Mündliche Prüfung
  • Am 11.05.2024 ab 09:00 Uhr
  • Dieser Intensivkurs für die mündliche Prüfung erstreckt sich über insgesamt 13 Stunden verteilt auf 2 Unterrichtstage und ermöglicht Ihnen eine Prüfungssimulation.
Jetzt teilnehmen