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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht - Gewinnvortrag, Verlustvortrag

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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht

Gewinnvortrag, Verlustvortrag

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Inhaltsverzeichnis

Gewinnvortrag, Verlustvortrag

Der Gewinnvortrag entsteht deswegen, weil über die Gewinnverwendung früherer Jahre noch nicht endgültig entschieden wurde. Ein Verlustvortrag rührt analog aus Verlusten früherer Perioden. Näheres dazu wird Ihnen im folgenden Video erläutert.

 

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Beispiel

Die oben erwähnte X-AG aus vorigem Beispiel möchte 300.000 € ausschütten, d.h. als Dividende zahlen. Es werden weiterhin den Rücklagen die gesetzlichen Höchstbeträge zugeführt. Wie hoch ist der Gewinnvortrag?

Wie wir oben errechnet hatten, fließen vom Jahresüberschuss in Höhe von 5.000.000 € dann 1.000.000 € in die Ausbuchung des Verlustvortrags, 200.000 € in die gesetzliche Rücklage und 1.900.000 € in die anderen Gewinnrücklagen (wegen des Hinweises, dass den Rücklagen die gesetzlichen Höchstbeträge zugeführt werden sollen). Weitere 300.000 € werden ausgeschüttet, d.h. nach der Thesaurierung (= Einbehaltung) von 200.000 € und 1.900.000,00 € und der Ausschüttung von 300.000 € verbleiben noch 1.600.000 €, über deren Verwendung, d.h. Ausschüttung oder Thesaurierung noch nicht endgültig entschieden wurde. Es handelt sich bei diesem Betrag von 1.600.000 € um den Gewinnvortrag, der ins nächste Jahr mitgenommen wird. Man rechnet

Positionen

Betrag

Jahresüberschuss

5.000.000,00 €

abzgl. Verlustvortrag

1.000.000,00 €

Bemessungsgrundlage

4.000.000,00 €

hiervon 5 %,

200.000,00 €

höchstens aber

0,1·50.000.000 – (2.000.000 + 2.000.000)

= 0,1·50.000.000 – 4.000.000

= 5.000.000 – 4.000.000 = 1.000.000

1.000.000,00 €

Einstellung gesetzliche Rücklage also

200.000,00 €

Bemessungsgrundlage II

3.800.000,00 €

hiervon höchstens die Hälfte in die anderen Gewinnrücklagen

1.900.000,00 €

Bemessungsgrundlage III

1.900.000,00 €

Ausschüttung (= Dividendenzahlung)

300.000,00 €

es verbleiben (= Gewinnvortrag)

1.600.000,00 €

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