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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht - Kauf eigener Anteile

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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht

Kauf eigener Anteile

Inhaltsverzeichnis

Kauf eigener Anteile

Der Kauf eigener Anteile kommt einer Kapitalherabsetzung gleich und wird auch – allerdings nach BilMoG und durch den Wegfall der Aktivierung mit gleichzeitiger Bildung einer „Rücklage für eigene Anteile“ – so behandelt. Es wird folgendermaßen vorgegangen:

Methode

KAUF EIGENER ANTEILE:

  • Überprüfe die Voraussetzungen der § 71 Abs. 1 AktG zur Zulässigkeit des Rückkaufs eigener Aktien (oft wird § 71 Abs. 1 Nr. 2 einschlägig sein, nämlich Erwerb der Anteile, um sie eigenen Mitarbeitern anzubieten)

  • beachte auch die quantitative Voraussetzung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AktG, nämlich dass höchstens 10 % des Grundkapitals zurückgekauft werden darf

  • Buche das gezeichnete Kapital herunter um den Betrag (Anzahl zurückgekaufter Aktien·Nennwert) (§ 272 Abs. 1a Satz 1 HGB)

  • senke freie Rücklagen um den Betrag (Anzahl zurückgekaufter Aktien·(Kaufpreis – Nennwert)) (§ 272 Abs. 1a Satz 2 HGB)

  • senke das Konto Bank/Kasse entsprechend.
 

Beispiel

Die Neu-AG hat ein gezeichnetes Kapital von 1.000.000 €, einen Jahresüberschuss am Ende des Jahres 01 von 8.000.000 € und möchte am 15.12.01 möglichst viele eigene Aktien erwerben, um diese eigenen Mitarbeitern zum Kauf anzubieten. Der Nennwert der Aktien liegt bei 100 € pro Stück, der Kaufpreis zum Erwerbszeitpunkt bei 300 €. Bisher hält die Neu-AG keine eigenen Aktien, eine Kapitalrücklage und eine gesetzliche Rücklage liegen bisher nicht vor. Der Jahresüberschuss soll zur Hälfte ausgeschüttet und zur anderen Hälfte thesauriert werden.

Erstelle die notwendigen Buchungen und die Bilanz am Ende des Jahres 01.

Zunächst muss die gesetzliche Rücklage dotiert werden (siehe das Kapitel „Gesetzliche Rücklagen“), nämlich mit 0,05·(8.000.000 – 0) = 0,05·8.000.000 = 400.000 €, höchstens aber mit

Höchstbetrag

gesetzliche Rücklage = 0,1·gezeichnetem Kapital – (Kapitalrücklage + gesetzliche Rücklagealt)

= 0,1·(1.000.000 – (0 + 0))

= 100.000 €.

Damit wird 100.000 € in die gesetzliche Rücklage eingestellt.

Danach macht man sich Gedanken um die Ausschüttung bzw. Dotierung der anderen Gewinnrücklagen (siehe Kap.  „Andere Gewinnrücklagen"). Es soll die Hälfte als Dividende gezahlt (= ausgeschüttet werden, die andere Hälfte soll einbehalten (= thesauriert) werden.

Man rechnet daher

Positionen

Betrag

Jahresüberschuss

8.000.000,00 €

abzgl. Verlustvortrag

0,00 €

Bemessungsgrundlage

8.000.000,00 €

hiervon 5 %,

400.000,00 €

höchstens aber

100.000,00 €

Einstellung gesetzliche Rücklage also

100.000,00 €

Bemessungsgrundlage II

7.900.000,00 €

Hiervon die Hälfte thesauriert

3.950.000,00 €

die andere Hälfte ist Bilanzgewinn

3.950.000,00 €

Berechnung Bilanzgewinn

Nun kommt man erst zur Frage des Rückkaufs eigener Aktien, denn es müssten freie Rücklagen vorhanden sein, die gebucht werden können.

Die Voraussetzung des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist erfüllt, die Neu-AG darf also Aktien zurückkaufen. Wie viel erlaubt ist, sagt § 71 Abs. 2 Satz 1 AktG: 10 % von 1.000.000 €, d.h. im Werte von höchstens 100.000 €. Da dieser Wert voll ausgeschöpft werden soll, erfolgt dies hier, die Neu-AG erwirbt daher 100.000/100 = 1.000 Aktien zurück und zahlt hierfür 1.000·300 = 300.000 €. Der Buchungssatz ist

Gezeichnetes Kapital100.000an  
freie Rücklagen200.000anBank300.000

Mithin sieht die Bilanz nach der Dotierung der gesetzlichen Rücklage, der Entscheidung über Bilanzgewinn und dem Rückkauf eigener Anteil wie folgt aus:

Aktiva

Passiva

Position

Beträge

Position

Zwischenrechnung

Beträge

Vermögensgegenstände

8.700.000,00 €

Gezeichnetes Kapital

1.000.000,00 €

 
  

abzgl. Rückkauf

-100.000,00 €

 
    

900.000,00 €

  

Gewinnrücklagen

  
  

- gesetzliche Rücklage

100.000,00 €

 
  

- freie Gewinnrücklagen

3.950.000,00 €

 
  

Abzug wg. Differenz aus Kaufpreis und Nennbetrag

200.000,00 €

 
  

Gewinnrücklagen

 

3.850.000,00 €

  

Bilanzgewinn

 

3.950.000,00 €

Bilanzsumme

8.700.000,00 €

Bilanzsumme

 

8.700.000,00 €

Bilanz nach Rückkauf eigener Aktien

Beachte also, dass die freien Gewinnrücklagen nach Abzug der 200.000,00 € dann nur noch 3.750.000 € betragen.

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