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Einkommensteuer für Bibus - Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA

Einkommensteuer für Bibus

Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, denn ihr Kommanditkapital ist in Aktien verbrieft. Sie unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Nach § 15 I 1 EStG zählen jedoch bestimmte Vergütungen des persönlich haftenden Gesellschafters zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, und zwar (§ 15 I 1 Nr. 3 EStG)

  • Vergütungen für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft,
  • für die Gewährung von Darlehen sowie für
  • die Überlassung von Wirtschaftsgütern.

Man beachte jedoch, dass die Dividendenzahlungen an den Komplementär nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst werden im Sinne des § 15 I 1 EStG.

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