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Einkommensteuer für Bibus - Nachhaltigkeit

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Einkommensteuer für Bibus

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist gegeben, wenn eine Tätigkeit innerhalb eines fest vorgegebenen Zeitraums wiederholt ausgeübt werden soll. Sollte das fortgesetzte Handeln fehlen, so ist eine Tätigkeit nachhaltig, wenn zumindest die Absicht der Wiederholung gegeben ist.

Beispiel

Ein Steuerpflichtiger, der lange Jahre als Arbeitnehmer beschäftigt war, kündigt seinen Job und eröffnet am 31.8. des Jahres 01 ein Reisebüro. Aus persönlichen Gründen stellt er jedoch am 30.9. des Jahres 01 diesen Geschäftsbetrieb wieder ein, nachdem er lediglich einem einzigen Kunden eine Reise nach Mallorca verkaufen konnte.

Zwar ist die Tätigkeit nicht wiederholt ausgeübt worden, trotzdem war zumindest die Absicht der Wiederholung gegeben, so dass mit dem Reisebüro sehr wohl eine nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wurde. Nachhaltigkeit ist bereits dann gegeben, wenn eine Mehrheit verschiedener einmaliger Handlungen mit einem gewissen inneren Zusammenhang stattfindet (H 15.2 EStH Wiederholungsabsicht).

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