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Einkommensteuer für Bibus - Einnahmen aus anderen Kapitalforderungen/-anlagen (ohne Beteiligungscharakter) - z.B. Zinsen

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Einkommensteuer für Bibus

Einnahmen aus anderen Kapitalforderungen/-anlagen (ohne Beteiligungscharakter) - z.B. Zinsen

Die dritte und letzte Gruppe von Einkünften aus Kapitalvermögen ist der Auffangtatbestand und umfasst insbesondere Zinsen aus Kapitalanlagen (§ 20 I Nr. 7 EStG). Hierzu zählen insbesondere Zinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten bzw. aus der Verleihung von Geld an Unternehmen im Rahmen von Anleihen. Einige der in § 20 I Nr. 7 EStG genannten Kapitalerträge unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug (= Zinsabschlag). Dieser ist von der auszahlenden Stelle einzubehalten und abzuführen (Zahlstellenlösung, § 44 EStG). Man unterscheidet folgende beiden Einnahmen aus anderen Kapitalforderungen/- anlagen (ohne Beteiligungscharakter):

  • Zinsen aus einfachen Forderungen.
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