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Einkommensteuer für Bibus - Vorsorgeaufwendungen

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Einkommensteuer für Bibus

Vorsorgeaufwendungen

Unter Vorsorgeaufwendungen fasst § 10 I Nr. 2 EStG bestimmte Personenversicherungen, z.B.:

  • Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung,
  • gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen und
  • gewisse Arten der Lebensversicherung.

Voraussetzungen für den Abzug der Vorsorgeaufwendungen sind:

  • es besteht kein wirtschaftlicher unmittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (H 10.4 [Nicht abziehbare Vorsorgeaufwendungen] EStH),
  • Beiträge müssen an bestimmte begünstigte Empfänger geleistet werden, nämlich Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträger nach § 10 II 1 Nr. 2 EStG.

Die Vorsorgeaufwendungen können nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abgezogen werden nach § 10 III EStG.

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