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Einkommensteuer für Bibus - Einkommensteuerermäßigung § 35 EStG

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Einkommensteuerermäßigung § 35 EStG

Einkommensteuer für Bibus

Einkommensteuerermäßigung § 35 EStG

Der Steuerpflichtige Jean-Claude L. aus Kaarst, geboren am 18.9.1941, hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt in Höhe von 10.000 € und Einkünfte aus Kapitalvermögen von 120.000 €, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Sonderausgaben sind berücksichtigungsfähig von 3.000 €, die anrechenbare ausländische Steuer beträgt 12.000 €. Der Gewerbesteuermessbetrag liegt bei 3.000 €, die Steuerermäßigung beträgt 2.000 €, der gewerbesteuerliche Hebesatz liegt bei 450 %, die Gewerbesteuer folglich bei GewSt. = Hebesatz·Messbetrag = 4,5·3.000 = 13.500 €.

Berechne die Einkommensteuerermäßigung nach § 35 EStG (Rechtsstand 2018).

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