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Einkommensteuer für Bibus - Lösung Verlustverrechnung Einkommensteuer

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Lösung Verlustverrechnung Einkommensteuer

Einkommensteuer für Bibus

Lösung Verlustverrechnung Einkommensteuer

Beachte für die Beschränkung des Verlustabzugs die §§ 8 I EStG iVm § 10d II EStG. Nach § 10d II EStG dürfen im Rahmen eines Verlustvortrages

  • 1 Mio. € unbeschränkt vorgetragen werden,

  • danach aber lediglich 60 % von [Gesamtbetrag der Einkünfte abzgl. 1 Mio. €] (§ 10d II 1, 2. Halbsatz EStG).

Man rechnet daher folgendermaßen (alle Angaben in Mio. €):

Position1234
Einkommen vor Verlustabzug-51,81,81,8
unbeschränkter Verlustvortrag-1-1-1
beschränkter Verlustvortrag-0,48 (= 0,6*(1,8-1)-0,48-0,48
Einkommen nach Verlustabzug00,320,320,32

Der verbliebene Verlust liegt bei

Gesamtverlust = 5 – 3·(1 + 0,48) = 5 - 3·1,48 = 0,56 Mio. €.

Es kommt zu einer Substanzbesteuerung, denn mehr kann nicht vorgetragen werden wegen der fehlenden wirtschaftlichen Einheit (Projektbeendigung nach vier Jahren).

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