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Einkommensteuer für Bibus - Lösung Definition Sonderausgaben

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Lösung Definition Sonderausgaben

Einkommensteuer für Bibus

Lösung Definition Sonderausgaben

Das Einkommensteuerrecht enthält die Vorschrift, dass die Aufwendungen für die private Lebensführung grundsätzlich nicht steuerlich berücksichtigt (abgezogen) werden dürfen (§ 12 Nr. 1 EStG). Bei den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen werden hiervon jedoch zahlreiche Ausnahmen gemacht. Diese Ausnahmen sind sozial- und gesellschaftspolitisch begründet. Es findet kein Zusammenhang zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen statt.

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