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Einkommensteuer für Bibus - Lösung Tarifzonen der Einkommensteuer

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Lösung Tarifzonen der Einkommensteuer

Einkommensteuer für Bibus

Lösung Tarifzonen der Einkommensteuer

Der § 32a I EStG legt fest, welche Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zu bezahlen ist . Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt es vier relevante Zonen:

  • Zone 1 – Nullzone

◊    für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € - 9.408 €

  • Zone 2 – untere Progressionszone

◊    für ein zu versteuerndes Einkommen von 9.409 € bis 14.532 €

  • Zone 3 – mittlere Progressionszone

◊    für ein zu versteuerndes Einkommen von 14.533 € bis 57.051 €

  • Zone 4 - obere Progressionszone

◊    für ein zu versteuerndes Einkommen von 57.052 € bis 270.500 €

  • Zone 4 Proportionalzone,

◊    ab einem zu versteuernden Einkommen von 270.501 €

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