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Externes Rechnungswesen - Herstellungskosten

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Berechnung der Herstellungskosten

Sind diejenigen Kosten für die im eigenen Betrieb erstellten Vermögensgegenstände (z.B. fertige Erzeugnisse, selbst erstellte Anlagen). Im Handelsrecht besteht ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz von Mindest- und Höchst-Herstellungskosten. Gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB gilt: 

§ 255 Abs. 2, 3 HGB (neues Recht)
 Fertigungsmaterial (Materialeinzelkosten)
+   Fertigungslöhne (Fertigungseinzelkosten)
+   Sondereinzelkosten der Fertigung
+   Materialgemeinkosten (auf Basis von Materialeinzelkosten)
+   Fertigungssgemeinkosten (auf Basis von Fertigungseinzelkosten)
=   Mindest-Herstellungskosten (handels- und steuerrechtlich)
+    Verwaltungsgemeinkosten
+   Fremdkapitalzinsen
=   Höchst-Herstellungskosten (steuerrechtlich)
+   Entwicklungskosten
=   Höchst-Herstellungskosten (handelsrechtlich)

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