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Externes Rechnungswesen - Bewertung der Passiva

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Externes Rechnungswesen

Bewertung der Passiva

Methode

Hier klicken zum AusklappenDie Passivseite der Bilanz gliedert sich nach § 266 HGB wie folgt:

A. Eigenkapital
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passive latente Steuern

Das Eigenkapital einer GmbH setzt sich aus dem gezeichneten Kapital und den gebildeten Rücklagen sowie dem Gewinn-/Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag zusammen.

Rückstellungen werden für zukünftige Aufwendungen und drohenden Verluste gebildet. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

Verbindlichkeiten sind finanzielle Mittel die dem Unternehmen von Dritten in Form von Krediten zur Finanzierung der Vermögensgegenstände zur Verfügung gestellt werden. Verbindlichkeiten sind im Gegensatz zu Rückstellungen bezüglich ihrer Fälligkeit und Höhe nach gewiss.

In dem Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite sind die "passive Rechnungsabgrenzungsposten" einzustellen, die sich durch die Abgrenzungsbuchungen zum Jahresabschluss ergeben haben.

Passive latente Steuern entstehen, wenn Vermögensgegenstände in der Steuerbilanz niedriger angesetzt werden als in der Handelsbilanz oder Schulden in der Steuerbilanz höher angesetzt werden als in der Handelsbilanz.

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