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Gewerbesteuer für Bibus - Finanzierungsaufwendungen und ähnliches nach § 8 Nr. 1 GewStG

Kursangebot | Gewerbesteuer für Bibus | Finanzierungsaufwendungen und ähnliches nach § 8 Nr. 1 GewStG

Gewerbesteuer für Bibus

Finanzierungsaufwendungen und ähnliches nach § 8 Nr. 1 GewStG

Die Finanzierungsaufwendungen umfassen

  • Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1 a) GewStG),

  • Renten und dauernde Lasten (§ 8 Nr. 1 b) GewStG),

  • Gewinnanteile des stillen Gesellschaftlers (§ 8 Nr. 1 c) GewStG),

  • 1/5 (20%) der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter (einschließlich Leasingraten) (§ 8 Nr. 1 d) GewStG),

  • 1/2 (50%) der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter (einschließlich Leasingraten) (§ 8 Nr. 1 e) GewStG),

  • 1/4 (25%) der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen) (§ 8 Nr. 1 f) GewStG).

Methode

Bei der Berechnung des endgültigen Hinzurechnungsbetrags ist folgendes Schema zu verinnerlichen:
  1. Zunächst summiert man die (ggf. anteiligen) Finanzierungsaufwendungen wie in den obigen Punkten beschrieben, d.h. 100 % der Entgelte für Schulden, 20 % der Mietaufwendungen für bewegliche Wirtschaftsgüter usw.

  2. Von dieser Summe wird ein Freibetrag in Höhe von 100.000 € abgezogen

  3. Der den Freibetrag übersteigende Betrag wird mit 25 % multpliziert und dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet.
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