ZU DEN KURSEN!

Gewerbesteuer für Bibus - Gewinne stiller Gesellschafter

Kursangebot | Gewerbesteuer für Bibus | Gewinne stiller Gesellschafter

Gewerbesteuer für Bibus

Gewinne stiller Gesellschafter

Diese sind ebenfalls zu einem Viertel dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. (§ 8 Nr. 1c) GewStG). Der Begriff des stillen Gesellschafters im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchstabe c GewStG geht insofern über den handelsrechtlichen (und den einkommensteuerrechtlichen) Begriff hinaus, als nicht die Beteiligung an einem Handelsgewerbe erforderlich ist, sondern die Beteiligung an einem Gewerbe schlechthin genügt, für die laut Vereinbarung der Vertragspartner die Vorschriften der §§ 230 bis 237 HGB gelten sollen.

Bei der Ermittlung der Summe der nach § 8 Nr.1 GewStG hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile ist auch ein Verlustanteil des stillen Gesellschafters zu berücksichtigen, soweit dieser Verlustanteil den Verlust aus Gewerbebetrieb gemindert hat. Wird die Summe hierdurch negativ, kommt eine „negative Hinzurechnung“ nicht in Betracht.

 

 

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1183 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die Präsentation in der mündlichen Prüfung
  • Am 10.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar gibt Ihnen CMA Natalia Menzel einen Überblick über die Vorbereitungen auf die mündliche Prüfung.
Jetzt teilnehmen