ZU DEN KURSEN!

Internationales Steuerrecht für Bibus - Outbound - Fälle

Kursangebot | Internationales Steuerrecht für Bibus | Outbound - Fälle

Internationales Steuerrecht für Bibus

Outbound - Fälle

Bei Outbound-Fällen hat ein Steuerinländer, also ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, Einkünfte aus dem Ausland.

Beispiel

Waldemar wohnt in Schweich (Nähe Trier), also in Deutschland und vermietet ein Haus in Wasserbillig (Luxemburg).

Er ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, denn er hat als natürliche Person seinen Wohnsitz im Inland. Er muss daher nach § 1 I EStG sein gesamtes Welteinkommen der deutschen Einkommensbesteuerung unterwerfen. Die Vermietungseinkünfte aus Luxemburg gehören hierzu. Wenn jedoch auch Luxemburg die Vermietungseinkünfte besteuern möchte, entsteht eine sogenannte Doppelbesteuerung, d.h. die Einkünfte werden sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg besteuert.

Die Doppelbesteuerung kann durch zwei Arten vermieden werden:

  • unilateral durch eine Anrechnung der ausländischen Steuer
  • bilateral durch den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat.
Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Online-Kurspaket Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1268 Videos, 4076 interaktiven Übungsaufgaben und 3091 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang Bibu FJ 26 & HP 26 - Steuerlehre (ESt) - Tag 9
  • Am 05.05.2025 ab 18:00 Uhr
  • Bereiten Sie sich effektiv und flexibel auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung vor! Unser umfassender Abendlehrgang bietet Ihnen die Möglichkeit, alle relevanten Themengebiete in einem strukturierten und praxisnahen Format zu erlernen.
Jetzt teilnehmen