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Internationales Steuerrecht für Bibus - Lösung zu Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Kursangebot | Internationales Steuerrecht für Bibus | Lösung zu Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Internationales Steuerrecht für Bibus

Lösung zu Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Grundsätzlich sieht Art. 15 OECD-MA vor, dass das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat alleine liegt, es sei denn, dass die Tätigkeit im anderen Staat ausgeübt wird. Ausnahmsweise bleibt das Besteuerungsrecht allerdings beim Ansässigkeitsstaat, wenn

der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält und

die Vergütungen nicht von einem im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden und

der Arbeitslohn nicht von einer Betriebsstätte oder von einer festen Einrichtung, die der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat hat, getragen wurde.

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