Betriebsausgaben, die teilweise nicht abzugsfähig sind, sind bspw.
- Geschenkaufwendungen,
- Bewirtungsaufwendungen,
- Verpflegungsmehraufwand
- 1%-Regelung Firmenfahrzeuge
- Zinsaufwand (wegen der Zinsschrankenregelung).
Betriebsausgaben, die teilweise nicht abzugsfähig sind, sind bspw.
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