ZU DEN KURSEN!

Körperschaftsteuer für Bibus - Steuerbefreiungen

Kursangebot | Körperschaftsteuer für Bibus | Steuerbefreiungen

Körperschaftsteuer für Bibus

Steuerbefreiungen

Das Körperschaftsteuergesetz enthält eine große Liste von Körperschaften, die steuerbefreit sind. Hierzu gehören beispielsweise die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die staatlichen Lotterieunternehmen. Zusätzlich hierzu sind Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen im Rahmen der §§ 51 - 68 AO, von der Körperschaftsteuer ausgenommen (§ 5 I Nr. 9 Satz 1 KStG). Dies gilt allerdings nur insofern, als kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie katholische Kirche in Mannheim ist beteiligt an der Fritz GmbH, einer inländischen Brotfabrik, die neben der gewöhnlichen Brotproduktion auch Hostien für den Kirchenbetrieb liefert.

Die Fritz GmbH dient nicht ausschließlich kirchlichen Zwecken, denn sie produziert Brot und verkauft diese nicht nur an die Kirche, sondern auch an Supermarktketten. Für sie gilt deswegen nicht die Körperschaftsteuerbefreiung des § 5 I Nr. 9 S. 1 KStG. Insofern muss die katholische Kirche in Mannheim für die Fritz GmbH sehr wohl Körperschaftsteuer zahlen, die Befreiung für die restliche Kirche wirkt sich also nicht auf die Fritz GmbH aus.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Hinweis: Der Freibetrag für Einnahmen von Sportvereinen liegt bei 5.000,00 € gem. § 24 KStG.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1183 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die Präsentation in der mündlichen Prüfung
  • Am 10.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar gibt Ihnen CMA Natalia Menzel einen Überblick über die Vorbereitungen auf die mündliche Prüfung.
Jetzt teilnehmen