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Körperschaftsteuer für Bibus - Antwort zu Spendenabzug

Kursangebot | Körperschaftsteuer für Bibus | Antwort zu Spendenabzug

Körperschaftsteuer für Bibus

Antwort zu Spendenabzug

1. Was ist dem Grunde nach als Zuwendung berücksichtigungsfähig? Hier geht es um die Frage, welche Positionen nur in bestimmtem Maße abzugsfähig sind. Dies ist nach §§ 50 EStDV zu entscheiden.

2. In welcher Höhe sind die Zuwendungen berücksichtigungsfähig? Dies wird nach der Zweckbestimmung der Zuwendungen beurteilt.

a) Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser und wissenschaftlicher Zwecke sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke sind bis zur Höhe von

aa) insgesamt 20 % des Einkommens oder

ab) 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig.

Man wählt insgesamt jene Grenze, bei dem der abzugsfähige Betrag größer ist.

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