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Körperschaftsteuer für Bibus - Antwort zu Steuerliches Einlagekonto

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Körperschaftsteuer für Bibus

Antwort zu Steuerliches Einlagekonto

Wenn eine Kapitalgesellschaft Zahlungen an ihre Anteilseigner leistet, so könnte man grundsätzlich davon ausgehen, dass sich hierbei um Gewinnausschüttungen handelt. Diese würden zum Teil nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden (§ 20 I Nr. 1 EStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG), zum anderen Teil blieben sie steuerfrei. Wie soll man jedoch erkennen, ob es sich bei den Zahlungen nicht vielmehr um die Rückerstattung von anfangs geleisteten Einlagen derer Gesellschafter handelt? Dieses Problem wird gelöst mit dem steuerlichen Einlagekonto, weil hierauf der Stand der Einlagen sowie Zu- und Abgänge festgehalten werden.

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