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Lohnsteuer für Bibus

Sachbezüge

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Geldwerter Vorteil

Der Arbeitslohn muss dem Arbeitgeber nicht zwingend unmittelbar in Geld zugewendet werden. Dieser kann auch in anderen Vorteilen wie z.B. in Form von Sachbezügen bestehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuwendet, wie aus § 8 I 1 EStG hervorgeht. Unter Sachbezügen versteht man also Lohn, der nicht in Form von Geld zugewendet wird. Er wird mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort versteuert (§ 8 II 1 EStG). Bis zu einer Grenze von 44 € pro Kalendermonat sind sie aus Vereinfachungsgründen steuerfrei (§ 8 II 11 EStG).

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Angestellte Karla Fiffig feiert ihr fünfzehnjähriges Firmenjubiläum. Von ihrem Arbeitgeber erhält sie zu diesem Anlass eine VIP-Eintrittskarte für ein Fußballspiel von Borussia Dortmund, dem damaligen Deutschen Fußballmeister, im Wert von 300 €.

Es handelt sich um einen geldwerten Vorteil i.H.v. 300 € (nach § 8 II 1 EStG).

Vorsicht

Hier klicken zum Ausklappen

Der Betrag von 44 € ist eine Freigrenze, kein Freibetrag! Bei Übersteigung der Freigrenze ist der gesamte Betrag steuerfällig und nicht lediglich der Übersteigende.

Eine  „wenn“-Formulierung in Gesetzestexten impliziert hinsichtlich steuerlichen Beträgen eine Freigrenze. Eine „soweit“-Formulierung impliziert dagegen einen Freibetrag. Aus der Norm des § 8 II 11 EStG geht ein „wenn“, nicht ein „soweit“ hervor, weshalb es sich um eine Freigrenze handelt.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenWie das obige Beispiel, nur dass es sich um eine Eintrittskarte auf einen Stehplatz im Wert von 40 € handelt.

Die Freigrenze von 44 € ist nicht überschritten, insofern liegt ein geldwerter Vorteil von 0 € vor.

Es gibt pauschalierende Regelungen für häufig vorkommende Sachbezüge:

  • Wert eines freien Mittagessens wird mit 95 € pro Monat angesetzt (§ 8 II 6 i.V.m. § 2 I 2 Nr. 2 SvEv)
     

  • gemischte Nutzung eines Dienstwagens, d.h. Nutzung durch Arbeitnehmer auch für Privatfahrten

    • 1 % des Bruttolistenpreises als monatlicher Sachbezug zu versteuern (§ 8 II 2 EStG iVm § 6 I Nr. 4 S. 2 EStG).

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer Arbeitgeber Gustav Selbstlos meint es stets gut mit seinen Arbeitnehmern. Den Mitarbeitern der Geschäftsführung und deren Familienmitgliedern erlaubt er die Mitbenutzung seiner privaten Sauna.

Ist dies ein steuerbarer Arbeitslohn?

Die o.e. Kausalität, also der Veranlassungszusammenhang, zwischen der (fraglichen!) Einnahme und dem Dienstverhältnis ist zu verneinen, denn die berufliche Veranlassung ist nicht gegeben. Mithin liegt keine Einnahme bei den Arbeitnehmern vor.

Wichtig ist weiterhin § 8 II EStG, wenn Sachbezüge in Geldeswert statt in Geld hingegeben werden und der § 8 III EStG für Personalrabatte des Arbeitgebers.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Haben Sie den Unterschied bemerkt zwischen Geldeswert und Geld? Nicht, dass Sie ihn überlesen...

Das folgende Video beschäftigt sich ausführlich mit der Einzelbewertung von Sachbezügen und dem Rabattfreibetrag. Beispiele werden ebenfalls behandelt.

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Kfz-Gestellung

Es gelten typisierende Vereinfachungsregelungen bzgl. der Kfz-Gestellung nach § 8 II 2 EStG:

  • reine Privatfahrten

    • 1 % des inländischen Listenneupreises inkl. USt (und Zusatzausstattung) pro Monat
       

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    • zusätzlich 0,03 % des Neupreises für den Entfernungskilometer soweit (also Freibetragsregelung) dieser Betrag die Entfernungspauschale nach § 9 I Nr. 4 EStG übersteigt
       

  • Familienheimfahrten

  • 0,002 % des Listenpreises/Entfernungskilometers

  • für die der Abzug nach § 9 I Nr. 5 EStG nicht in Betracht kommt

  • also mehr als eine Heimfahrt wöchentlich

Eine zusammenfassende Übersicht zu der Dienstwagengestellung als Sachbezug und Beispiele dazu erhalten Sie im folgenden Video. Unter anderem wird auf die pauschale Methode, die Fahrtenbuchmethode und die Zuzahlung des Arbeitnehmers eingegangen:

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 Wohnungen und Unterkünfte

Wir betrachten nun die Bewertung von Wohnungen und Unterkünften.

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Amtlicher Sachbezugswert bei Auswärtstätigkeiten

Wir betrachten uns nun einen Fall zu dem amtlichen Sachbezugswert bei Auswärtstätigkeiten.

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