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Lohnsteuer für Bibus - Reisekosten

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Inhaltsverzeichnis

Kosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG ersetzt werden, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Man teilt ein in:

  • Fahrtkosten (R 9.5 I LStR)

    • pauschale Kilometersätze bei Kraftwagen, Motorrädern, Mopeds und Fahrrädern 

  • Verpflegungsmehraufwendungen (R 9.6 LStR)

    • Berücksichtigung nur mit Pauschsätzen nach § 4 V 1 Nr. 5 EStG)

    • Einzelnachweis nicht möglich (R 9.6 I LStR)

    • Verpflegungskostenpauschbeträge gestaffelt nach Abwesenheitszeiten
       

  • Übernachtungskosten (R 9.7 LStR)

    • grdstzl. nur in Höhe der nachgewiesenen Einzelbelege
       

  • Reisenebenkosten (R 9.8 LStR)

    • in nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Höhe absetzbar
       

  • Umzugskosten (R 9.9 LStR)

    • alle Kosten, die dem Arbeitnehmer durch beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenFred Fuchs , strebsamer Mitarbeiter der Laut-AG, ist auf Dienstreise von Dienstag, dem 7.7. ab 9 Uhr bis Donnerstag, dem 9.7 um 15 Uhr. Ihm werden für Verpflegung 70 € erstattet. Berechne die steuerfreie Erstattung insgesamt und den steuerpflichtigen Anteil.                      

Wir rechnen (§ 4 V 1 Nr. 5 S. 2 iVm  9 IVa EStG):                                                                          

Dienstag, 7.7., 9 Uhr – 24 Uhr: 15 Stunden: 12 €                                                   

Mittwoch, 8.7., 0 Uhr – 24 Uhr: 24 Stunden: +24 €                                           

Donnerstag, 9.7., 0 Uhr – 15 Uhr: 15 Stunden: +12 €                                             

steuerfreie Erstattung insgesamt:= 48 €                                                                 

aber tatsächliche Erstattung: 70 €                                                                       

steuerpflichtiger Anteil: 22 €.

Lernvideos

Nun betrachten wir ein Lernvideo zu dem Prüfungsschema bei Reisekosten an.

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Zudem ist der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte wichtig, weshalb wir uns diesen Begriff mit einem anschließenden Beispiel näher anschauen.

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Wir betrachten zudem genauer die Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit.

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 Desweiteren blicken wir auf die Verpflegungsmehraufwendungen. 

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Wir behandeln außerdem die Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeiten..

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 ..sowie die Verpflegungspauschalen im Ausland.

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