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Lohnsteuer für Bibus - Dienstverhältnis

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Lohnsteuer für Bibus

Dienstverhältnis

Damit das Bestehen eines Dienstverhältnisses bejaht werden kann, ist die Einordnung des Arbeitnehmers unter den Willen des Arbeitgebers relevant. Einschlägig ist hier der § 1 II LStDV.

Fraglich ist, ob es sich in bestimmten Sachverhalten auch um mehr als ein Dienstverhältnis handelt.

Beispiel

Die Master-Absolventin Karla Karriera ist bei der WP-Gesellschaft C-GmbH in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sie unterrichtet gegen ein zusätzliches Entgelt Angestellte der C-GmbH. Diese unterstützt sie bei ihren Vorbereitungen für das Wirtschaftsprüferexamen. Darüber hinaus – Karla fühlt sich wenig ausgelastet und hat auch am Wochenende viel Zeit – unterrichtet sie Sonnabends angehende Steuerfachangestellte im „Repetitorium Guru“. Das Lehrmaterial wird hierbei vom Repetitorium durch die C-GmbH gestellt, wie auch der Ablauf des Repetitoriums.

Wie viele Dienstverhältnisse liegen vor? 

Für die WP-Tätigkeit erzielt Karla Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG. Bei den Inhouse-Veranstaltungen für denselben Arbeitgeber liegt kein neues Angestelltenverhältnis vor, sondern lediglich ein weiteres Einsatzfeld des anderen. Die Tätigkeit im Repetitorium Guru ist eine zweite, unselbständige Arbeit. Es liegen somit zwei Dienstverhältnisse vor.

Beispiel

Wie das obige Beispiel, nur dass Karla beim Repetitorium nicht weisungsgebunden ist, eigene Skripte einsetzt und den Ablauf des Repetitoriums selbst bestimmt.

Karla hat ein einziges Dienstverhältnis (das bei der WP-Gesellschaft) und ist beim Repetitorium Guru selbständig tätig. Sie erwirbt also Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG).

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