ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach Steuerrecht - Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 HGB

Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 HGB

Bilanz nach Steuerrecht

Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 HGB

Grundsätzlich ist einzeln zu bewerten. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Es gibt nämlich bei der Bewertung von Vermögensgegenständen einige Möglichkeiten der Vereinfachungen, die im § 240 HGB erwähnt werden:

  • Festwert
  • Gruppenbewertung
  • Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgen.
Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Online-Kurspaket Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1268 Videos, 4076 interaktiven Übungsaufgaben und 3091 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Intensivkurs: Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  • Am 11.07.2025 ab 18:00 Uhr
  • Dieser Intensivkurs für den Handlungsbereich Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen erstreckt sich über insgesamt 19 Stunden, verteilt auf 4 Unterrichtstage.
Jetzt teilnehmen