ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach Steuerrecht - Einzelwertberichtigung auf Forderungen

Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Einzelwertberichtigung auf Forderungen

Bilanz nach Steuerrecht

Einzelwertberichtigung auf Forderungen

Der Grundsatz der Einzelwertberichtigung geht davon aus, dass Forderungen einzeln zu bewerten sind.

Wenn sich spezielle Risiken erkennen lassen, die den Bestand der Forderungen angreifen, so sind jedoch einzelne Forderungen neu zu bewerten, d.h. ihr vermutlicher Ausfall müsste vom Nennbetrag der jeweiligen, einzelnen Forderung abgesetzt werden.

Dies ist jedoch in der Praxis äußerst problematisch, es ist deshalb üblich, die entsprechenden speziellen Risiken vereinfacht zu berechnen. Man ermittelt hierzu einen bestimmten Prozentsatz pauschal und setzt diesen aktivisch vom Nennbetrag der jeweiligen Forderung ab. Dies nennt man pauschale bzw. pauschalierte Einzelwertberichtigung.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1183 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die Präsentation in der mündlichen Prüfung
  • Am 10.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar gibt Ihnen CMA Natalia Menzel einen Überblick über die Vorbereitungen auf die mündliche Prüfung.
Jetzt teilnehmen