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Umsatzsteuer für Bibus - Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Kursangebot | Umsatzsteuer für Bibus | Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Umsatzsteuer für Bibus

Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist dort gegeben, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (§ 3d S. 1 UStG). Der innergemeinschaftliche Erwerb wird also im Bestimmungsland besteuert. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr. verwendet (§ 3d S. 2 UStG). Der Leistungsort des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist dann im Ausgabestaat der USt-IdNr.

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