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Umsatzsteuer für Bibus - Allgemeiner Steuersatz

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Umsatzsteuer für Bibus

Allgemeiner Steuersatz

Der allgemeine Steuersatz ist jeweils dann anzuwenden, wenn der spezielle Steuersatz nicht gilt. Er beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Wie oben lässt sich auch wieder die Umsatzsteuer ausgehend vom Bruttobetrag errechnen. Wenn nämlich der Bruttobetrag von 1 € gegeben ist, so ist hierin ein Nettobetrag von 1/1,19 = 0,84034 € enthalten, die Umsatzsteuer beträgt also 0,15966 €.

Merke

In einem Bruttobetrag von 1 € ist 15,966 % Umsatzsteuer auf den Bruttobetrag enthalten, wenn der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist.

Schließlich könnte es sein, dass zwei unterschiedliche Leistungen mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen abzurechnen wären, was aber nicht passiert, wenn wir von Haupt- und Nebenleistungen sprechen.

Expertentipp

Frage: Was passiert, wenn eine Leistung nur Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, ist und beide unterschiedliche Steuersätze haben?

Antwort: Dann ist der Steuersatz der Hauptleistung anzuwenden, denn nach dem Prinzip der Einheitlichkeit der Leistung teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung.                                                                                                     

Beispiel

Der Partyservice Witzmann KG liefert ein kaltes Buffet und zusätzlich als Beigabe auch Teller, Besteck etc.

Nach dem Prinzip der Einheitlichkeit ist die Lieferung des Partyservice Witzmann KG als ein wirtschaftlicher Vorgang zu betrachten. Da es sich bei der Lieferung des kalten Buffets um die Hauptleistung handelt, ist der gesamte Vorgang mit 7 % Umsatzsteuer abzurechnen (§ 12 II Nr. 1 i.V.m Anlage 2 UStG).

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