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Abgabenordnung für Bibus - Kosten

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Abgabenordnung für Bibus

Kosten

Kosten werden insbesondere im Vollstreckungsverfahren erhoben (§ 337 I 1 AO). Zu diesen Kosten zählen

  • Gebühren und

  • Auslagen.

Gebühren sind dabei Pfändungsgebühren (§ 339 AO), Wegnahmegebühren (§ 340 AO) und Verwertungsgebühren (§ 341 AO).

Merke

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Zinsen und Kosten sind Gebühren für eine bestimmte Leistung und daher als steuerliche Nebenleistungen ebenfalls keine Steuern.

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