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Umsatzsteuer für Bibus - Begriff der sonstigen Leistung

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Umsatzsteuer für Bibus

Begriff der sonstigen Leistung

Für den Zeitpunkt der Erbringung der sonstigen Leistung gilt, dass sie dann erbracht ist, wenn das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft erfüllt ist. Bei Dauerschuldverhältnissen wird allerdings auf die einzelnen Abrechnungszeiträume abgestellt. Man sieht also jede Abrechnungsperiode als einzelne Leistungseinheit an.
Unter einer sonstigen Leistung versteht man alle Leistungen, welche keine Lieferungen sind (§ 3 IX 1 UStG).

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenMachen Sie sich den Unterschied nochmals hier klar. Jede sonstige Leistung ist auch eine Leistung, jedoch ist nicht jede Leistung eine sonstige Leistung. Es gilt die Unterteilung von Leistungen in
- Lieferungen und
- sonstige Leistungen.

Unter einer sonstigen Leistung kann zusätzlich auch ein Unterlassen, eine Duldung einer Handlung oder eines Zustands verstanden werden (§ 3 IX 1, 2 UStG).

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