ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung für Bibus - Lösung Definition Schlichte Änderung

Kursangebot | Abgabenordnung für Bibus | Lösung Definition Schlichte Änderung

Abgabenordnung für Bibus

Lösung Definition Schlichte Änderung

Zur schlichten Änderung ist zu sagen, dass nach § 172 I Nr. 2 AO der Steuerbescheid nur geändert oder aufgehoben werden darf, soweit der Steuerpflichtige zustimmt bzw. seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird, es sei denn der Steuerbescheid ist vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Zugunsten des Steuerpflichtigen gilt dies allerdings nur, wenn vor Ablauf der Einspruchsfrist zugestimmt wurde oder der Steuerpflichtige den Antrag gestellt hat.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1183 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die Präsentation in der mündlichen Prüfung
  • Am 10.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar gibt Ihnen CMA Natalia Menzel einen Überblick über die Vorbereitungen auf die mündliche Prüfung.
Jetzt teilnehmen