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Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten - Lösung: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Kursangebot | Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten | Lösung: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten

Lösung: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt u.a.:

  • grds. Kartellverbot (§ 1 GWB)

  • Ausnahmebereiche

    • Konditionenkartelle (§ 2 GWB)

    • Rabattkartelle (§ 3 GWB)

    • Strukturkrisenkartelle (§ 4 GWB)

    • Normen- und Typenkartell, Rationalisierungskartell (§ 5 GWB)

    • Spezialisierungskartell (§ 5a GWB)

    • Kooperationskartell (§ 5b GWB)

    • Ausfuhrkartell (§ 6 GWB)

    • Einfuhrkartell (§ 7 GWB)

    • Sonderkartell (= Notstandskartell = Ministerkartell, § 8 GWB).

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