ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer für Bibus - Kindergeld

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Kindergeld

Einkommensteuer für Bibus

Kindergeld

Das Kindergeld ist gestaffelt nach der Kinderzahl und entspricht dem einkommensteuerlichen Kindbegriff nach § 32 EStG. Kindergeld wird also in all jenen Monaten gezahlt, in denen Kinder zu berücksichtigen sind. Wichtig ist, dass im laufenden Kalenderjahr das Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt wird (§ 31 EStG). Beim monatlichen Kindergeld erhält man für das erste und zweite Kind jeweils einen Betrag (alle Beträge ab 01.07.2019) von 204 €, für das dritte 210 € und für jedes weitere Kind einen Betrag von 235 € (vgl. § 66 I 1 EStG). 

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1188 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Intensivkurs Mündliche Prüfung - Tag 2
  • Am 12.05.2024 ab 09:00 Uhr
  • Dieser Intensivkurs für die mündliche Prüfung erstreckt sich über insgesamt 13 Stunden verteilt auf 2 Unterrichtstage und ermöglicht Ihnen eine Prüfungssimulation.
Jetzt teilnehmen