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Inhaltsverzeichnis

Unter einem Darlehen versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag. Dabei wird dem Gläubiger Geld oder auch Sachgegenstände überlassen. Jedes Darlehen muss bei Fälligkeit zurückgezahlt werden. Für die Bereitstellung des Geldes ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber zusätzlich Zinsen zu zahlen. Das Zahlen von Tilgung und Verzinsung des Schuldners an den Gläubiger als Gegenleistung für die Bereitstellung des Geldes nennt man Kapitaldienst oder Annuität.

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Beispiel

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Eine Bank leiht Simon zwei Jahre lang 1.500 € zu 15 %.

Entscheidend für die weiteren Betrachtungen ist nun, wie die 1.500 € zurückgezahlt werden, d.h. wie sie getilgt werden. Man betrachtet deshalb verschiedene Tilgungsformen, so z.B. die

  • Ratentilgung
    • jährliche Ratentilgung
    • unterjährliche Ratentilgung
  • Annuitätentilgung
    • jährliche Annuitätentilgung
    • unterjährliche Annuitätentilgung
    • Tilgung mit Prozentannuitäten
  • endfällige Tilgung
  • Kontokorrenttilgung

Es gibt sehr viel mehr Tilgungsformen als die hier erwähnten, weil man eine Schuldsumme von z.B. 1.500 € natürlich in sehr vielen Beträgen zurückzahlen kann – anfänglich z.B. 90,50 €, dann z.B. 75,66 € etc. Die Standardtilgungsformen allerdings sind die oben erwähnten, diese werden im Folgenden besprochen.

Die Rolle des Darlehensgebers kann dabei von den nachfolgenden Gruppen übernommen werden:

  • Universalbanken/Vollbanken: Banken, die die ganze Bandbreite der Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. (Z.B. Sparkassen und Genossenschaftsbanken)
  • Spezialbanken: Banken, die sich auf einzelne Bankleistungen konzentrieren. Beispiele hierfür sind Realkreditinstitute oder Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (KfW, IKB, etc.) 
  • Versicherungen: Teilweise vergeben auch Versicherungen Darlehen in Form von Schuldscheindarlehen. 

Tilgungspläne

Nun schauen wir uns schon mal die Tilgungspläne der Raten- und der Annuitätentilgung an. Diese werden in den folgenden Kapiteln noch vertiefend besprochen.

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