Merke
Sie müssen wissen, wie man konkret die Gewerbesteuer berechnet. Die nachfolgende Übersicht sagt Ihnen, wie. Bei der Berechnung spielen eine Rolle:
- Hinzurechnungen,
- Kürzungen,
- Gewerbeverlust,
- Abrundung,
- ein möglicher Freibetrag,
- die Steuermesszahl,
- der Hebesatz.
Der Gewerbeertrag ist maßgeblich für die zu errechnende Gewerbesteuer (§ 6 GewStG). Diese errechnet sich nach folgendem Schema:
Expertentipp
Jahresüberschuss nach Handelsrecht
zzgl./abzgl. innerbilanzielle Korrekturen (ausschließlich nach EStG)
zzgl./abzgl. außerbilanzielle Korrekturen (nach EStG und möglicherweise (bei Kapitalgesellschaft) nach KStG)
= Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG)
zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen (§ 9 GewStG)
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
abzgl. Verlustabzug (§ 10a GewStG)
= Gewerbeertrag
abzgl. Rundung auf volle Hundert Euro (§ 11 I 3 GewStG)
abzgl. Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften i.H.v. 24.500 € (§ 11 I GewStG)
= gekürzter Gewerbeertrag
* Steuermesszahl von 3,5% (§ 11 II GewStG)
= Steuermessbetrag
* Hebesatz (§ 16 GewStG)
= tarifliche Gewerbesteuer
Dieses Schema werden wir in den folgenden Abschnitten besprechen, um schließlich zu der zu entrichtenden Gewerbesteuer zu gelangen.
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