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Internationales Steuerrecht für Bibus - Systematik

Kursangebot | Internationales Steuerrecht für Bibus | Systematik

Internationales Steuerrecht für Bibus

Systematik

Das OECD-Musterabkommen gliedert sich in sieben Abschnitte:

  • Geltungsbereich des Abkommens

    • Art. 1, 2 OECD-MA
       

  • Begriffsbestimmungen

    • Art. 3, 4, 5 OECD-MA
       

  • Besteuerungsrechte an den Einkünften

    • Art. 6 – 21 OECD-MA
       

  • Besteuerungsrechte am Vermögen

    • Art. 22 OECD-MA
       

  • Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

    • Art. 23 A, Art. 23 B OECD-MA
       

  • Besondere Bestimmungen

    • Art. 24 – 29 OECD-MA
       

  • Schlussbestimmungen

    • Art. 30, Art. 31 OECD-MA.

Man unterscheidet

  • Einkünfteartikel und

  • Methodenartikel.

In einem Einkünfteartikel wird grundsätzlich definiert, welcher Vertragsstaat über konkrete Einkünfte das Besteuerungsrecht besitzt. In einem Methodenartikel hingegen wird klargestellt, nach welcher Methode, nämlich Freistellungs- oder Anrechnungsmethode, die Doppelbesteuerung vermieden werden soll.

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