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Bilanz nach IAS / IFRS - Lösung: Doubtful accounts / Zweifelhafte Forderungen

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Lösung: Doubtful accounts / Zweifelhafte Forderungen

Bilanz nach IAS / IFRS

Lösung: Doubtful accounts / Zweifelhafte Forderungen

a) Die Forderung entsteht mit Lieferung der Ware, also am 10. Dezember 00. Die Meier-AG hat an diesem Zeitpunkt alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und das Risiko des zufälligen Untergangs ist auf den Erwerber übergegangen. Für Erträge gilt das Realisationsprinzip (= Realisation principle), dieses wird bei IFRS allerdings nicht so streng interpretiert wie im HGB, siehe z.B. die Langfristfertigung.

b) Forderungen werden zunächst mit den Anschaffungskosten bewertet. Wenn der erzielbare Betrag niedriger ist, so muss eine Abschreibung auf die Forderung erfolgen. Eine Wertminderung ist insbesondere dann anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Zahlung nicht in voller Höhe erfolgen wird. Im vorliegenden Fall liegt der Nettowert der Forderung bei 250.000 €, die hierauf entfallende Umsatzsteuer beträgt 0,19·250.000 = 47.000 €. Der Ausfall von 60 % bezieht sich auf den Nettowert, sodass der Forderungsausfall bei 0,6·250.000 = 150.000 € liegt.

Methode

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Es kommt zu keiner Umsatzsteuerkorrektur im alten Jahr. Die Steuer wird erst dann korrigiert, wenn der endgültige Betrag einfließt, wenn also klar ist, in welcher Höhe die Forderung tatsächlich beglichen wird.

Der Buchwert des Kontos Doubtful accounts liegt damit bei

BW = Nettowert des voraussichtlichen Forderungseingangs + USt. auf den alten Nettowert

= 100.000 € + 0,19·250.000

= 100.000 + 47.500

= 147.500 €.

Der Buchwert liegt bei Einbuchung der Forderung bei 250.000 € zzgl. 47.500 € USt., also bei 297.500 €. Durch den Ausfall von 150.000 € (netto) liegt der Buchwert am Ende des Jahres also bei 100.000 + 47.500 = 147.500 €.

Methode

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Es erfolgt also keine Korrektur der USt. Diese erfolgt vielmehr erst bei der Bezahlung der Forderung, in welcher Höhe auch immer. Die USt. am Ende des Jahres entspricht also dem Nettobetrag vor Verbuchung des impairment loss.

c) Zunächst wird die Forderung umgebucht auf das Konto Zweifelhafte Forderungen (doubtful accounts). Der Buchungssatz hierzu lautet

Beispiel

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DR    Doubtful accounts 297.500 €    CR    297.500 €

Anschließend wird eine Abschreibung als Impairment loss auf das Konto der zweifelhaften Forderungen vorgenommen:

Beispiel

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DR    Impairment loss 150.000 €    CR    Doubtful accounts 150.000 €.

d) Wir unterscheiden die zwei Fälle

  • d1) und

  • d2)

d1) Der Zahlungseingang von 200.000 € erhöht das Konto Bank. Die zweifelhaften Forderungen, die noch einen Bestand von 147.500 € hatten, werden ausgebucht. Wenn 200.000 € eingehen, so teilt sich dieses auf einen Nettobetrag i.H.v. 200.000/1,19 = 168.067,23 € und einen Umsatzsteueranteil von 31.932,77 € auf. Die Umsatzsteuer ist zu korrigieren, und zwar im Ausmaß der anstehenden Umsatzsteuerbeträge. Die Differenz beträgt

Differenz = 0,19·alter Nettobetrag – 0,19·neuer Nettobetrag

= 0,19·Unterschied der Nettobeträge

= 0,19·250.000 – 0,19·168.067,23 €

= 15.567,23 €.

Man erhält insofern einen sonstigen Ertrag i.H.v. 68.067,23 €. Der Buchungssatz lautet:

200.000 – 147.500 + 15567,23

Beispiel

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DR    Cash 200.000    CR    Doubtful accounts 147.500

DR    Other payment 15.567,23 €    CR    Other income 68.067,23 €

d2) Das Bankkonto wird um 100.000 € erhöht, die doubtful accounts wieder um 147.500 € gesenkt. Der Nettobetrag liegt bei 100.000/1,19 = 84.033,67. Die Umsatzsteuererstattung beträgt im vorliegenden Fall

USt. - Erstattung = 0,19·250.000 – 0,19·84.033,61

= 165.966,39·0,19

= 31.533,61

Der sonstige Aufwand liegt bei 15.966,39. 

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